Neue Richtlinien schützen Verbraucher

Um Verbraucher zukünftig besser vor unseriösen Krediten zu schützen, wurde Ende Juli ein Gesetz beschlossen, welches die tatsächlichen Kosten von Darlehen transparenter machen soll. Dadurch sollen insbesondere Restschuldversicherungen in Bezug auf ihre Kosten deutlich werden und nicht mehr zu Irreführungen bei Vertragsabschlüssen führen.

Restschuldversicherung fraglich

Bisher war es möglich, die wahren Kosten durch Verschweigen bestimmter Beträge oder besonderer Berechnung zu verschleiern, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Das brachte den Kunden oftmals in eine unnötige finanzielle Belastungsphase. Diese wiederum schlägt sich auf das Marktverhalten der Kunden nieder, die durch finanzielle Einbuße weniger Mittel zur Verfügung hatten. Insbesondere Restschuldversicherungen sollen dank der neuen Vorgaben klar ersichtlich werden. Sie werden oft als unerlässlich angepriesen, dabei bringen sie der Bank oftmals mehr Vorteile als den Kunden selbst. Versicherungstester und Kunden beanstandeten darüber hinaus vermehrt, einen Kredit nur unter Einstimmung zu einer Restschuldversicherung gewährt bekommen zu haben. In Zukunft sollen alle Anbieter einheitlich ihre Kosten offen legen.

Effektiver Jahreszinses exakt angeben

Die neuen Regelungen gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, allerdings nicht für Immobilienkredite. Sie schreiben die Auszeichnung des effektiven Jahreszinses vor, einschließlich Versicherungsgebühren, wie sie bei der Restschuldversicherung vorkommen. In manchen Fällen könnten nach Experteneinschätzung rein rechnerisch Zinssätze von bis zu 40 Prozent herauskommen. Bis zum 11. Juni 2010 müssen die Banken die neuen Regelungen bei allen Verträgen umsetzen – solange wird allen Kreditnehmern zur besonderen Beachtung der einzelnen Klauseln geraten. Insbesondere bei Immobilienkrediten wird den Verbrauchern dringend angeraten, die Kredite auf ihre tatsächlichen Zinsen hin zu überprüfen und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen.

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