Forwarddarlehen oder Umschuldung
Für manche Kreditnehmer stellt sich noch vor Ablauf die der Zinsbindung die Frage, ob eine Umschuldung der Baufinanzierung einem Forwarddarlehen vorzuziehen ist. Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden, jedoch sollten beide Variante gründlich berechnet werden, um fehlerhafte Entscheidungen zu vermeiden.
Genau berechnen
Wird eine Baufinanzierung vorzeitig abgelöst, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Restlaufzeit der Immobilienfinanzierung, dem bisherigen und aktuellen Zinssatz. Ausgehend von diesem Wert sollte nun verglichen werden, ob eine günstige Umschuldung die Höhe der Gebühr deckt, um abzusehen, ob sich ein Forwarddarlehen lohnen würde. Oftmals macht nach dieser Berechnung ein Forwarddarlehen mehr Sinn als eine Umschuldung der bestehenden Baufinanzierung.
Echte oder unechte Darlehen
Die meisten Forwarddarlehen werden 60 bis 48 Monate vor Ablauf der bisherigen Finanzierung abgeschlossen. Mit einem solchen Kredit lassen sich die heutigen Konditionen für die notwendige Anschlussfinanzierung reservieren und ermöglichen damit den Abruf der Mittel zu einem späteren Zeitpunkt. Achten sollte der Kreditnehmer vor allem auf die zwei verschiedenen Varianten: Beginnt die Zinsbindungsfrist bei echten Forwarddarlehen erst mit Auszahlung des Darlehens, ist dies bei unechten sofort der Fall, die Restzinsbindung ist in diesem Fall kürzer.
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