Abschlussgebühr auch in Zukunft

Am 12.03.2009 fiel in einem von drei Musterverfahren der Urteilsspruch: Die so genannte Abschlussgebühr der Bausparkassen ist zulässig.
Mit diesem Urteil hat das Landgericht Heilbronn eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt. Die Verbraucherzentrale will jetzt in Berufung gehen.

eine Stellungnahme schreiben