März 17th, 2009
Abschlussgebühr auch in Zukunft
Am 12.03.2009 fiel in einem von drei Musterverfahren der Urteilsspruch: Die so genannte Abschlussgebühr der Bausparkassen ist zulässig.
Mit diesem Urteil hat das Landgericht Heilbronn eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt. Die Verbraucherzentrale will jetzt in Berufung gehen.
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