Auch bei geringerer Beteiligung ins Grundbuch eintragen

Nicht verheiratete, sich jedoch in einer Beziehung befindende Personen sollte sich einig darüber werden, wie im Falle einer Trennung mit der Hausfinanzierung zu verfahren ist. Hier hilft am ehesten ein Vertrag, in dem festgehalten wird, wer wie zum Bausparen beiträgt. Das spart viel Ärger, sollte es einmal zum Scheitern der Beziehung kommen. Derjenige, der weniger zur Hausfinanzierung beiträgt, sollte sich trotzdem als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen, damit seine Eigentumsrechte geschützt sind.

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